Europäische Verteidigungsgemeinschaft \(EVG\)
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Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
Die EVG stellte den
Versuch dar, im
Zeichen des
kalten Krieges eine effektive kontinentale Verteidigungsmacht der späteren EWG-Staaten
Frankreich,
Italien,
Belgien,
Niederlande,
Luxemburg und
Bundesrepublik Deutschland zu schaffen, die Risiken einer
Wiederbewaffnung der
Bundesrepublik durch eine supranationale
Organisation aufzufangen und durch diese zugleich die europäische
Einigung zu fördern. Wichtige Impulse verdankte die EVG einem
Vorschlag Winston Churchills vom 11. August 1950 zur
Bildung einer »Europa-Armee« und dem Plan des französischen Ministerpräsidenten René Pleven vom
Oktober 1950. Die durch den
Vertrag vom 27. Mai 1952 in Paris abgeschlossenen Verhandlungen der sechs Staaten sahen die
Verschmelzung der nationalen
Streitkräfte unter einem gemeinsamen Oberbefehl (mit
Ausnahme der für die Kolonien benötigten Truppen) vor. Die Grundeinheiten bis zur
Division sollten national, die höheren Einheiten, die Kommandobehörden und die
Logistik supranational organisiert sein. Status,
Ausrüstung,
Ausbildung und Dienstzeit der Soldaten der EVG sollten gleich sein. Der EVG-Vertrag wurde von den Parlamenten der Beneluxstaaten, Italiens und der Bundesrepublik gebilligt, scheiterte jedoch 1954 an den französischen Bedenken gegen einen Souveränitätsverzicht.
Universal-Lexikon.
2012.
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